Energieumwandlungen
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Mit der bekannten Masse von 0,5 kg wird daraus in beiden Fällen die kinetische
Energie zu 2,94 J bestimmt. Aufgrund der gleichen Starthöhe hatten beide Wagen
zuvor auch die gleiche Lageenergie; diese Berechnung liefert den gleichen Energiewert
von 2,94 J wie zuvor bei der kinetischen Energie.
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Mit diesem Ergebnis wird der Energieerhaltungssatz bestätigt.
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